kopflausbefall


Sie sind lästig, aber leider nicht auszurotten: Die Kopfläuse. Bei Kopflausbefall müssen die Haare der Kinder unbedingt behandelt werden! Es muss kein ärztliches Attest vorgelegt werden, jedoch ist es wünschenswert, die Behandlung anhand des Beipackzettels des Läusemittels der Schule nachzuweisen. Bitte beachten sie folgende Hinweise zur Kopflausbehandlung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.