beurlaubung


Für Beurlaubungen von bis zu drei Tagen muss ein schriftlicher Antrag an die Klassenleitung erfolgen. Dies gilt auch für die Beurlaubung für Einzelstunden. Die Klassenleitung entscheidet in Absprache mit den Fachlehrer*innen der Klasse über Genehmigung oder Ablehnung des Antrages. Beurlaubungen von mehr als drei Tagen müssen schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden. Beurlaubungen in direktem zeitlichen Zusammenhang mit Schulferien sind nicht zulässig und werden in jedem Fall abgelehnt.